Unsere ambulanten Hilfen
Im ambulanten Setting bieten wir eine Vielzahl von Leistungen an. Unsere Hilfen sind individuell an die Familien angepasst.
Mit systemischer Haltung begleiten, fördern und unterstützen wir die zu betreuenden Familie meist mit zwei Fachkräften lebensweltorientiert und arbeiten eng mit den Familien, den Jugendämtern sowie sonstigen sozialen Bezugssystemen zusammen.
In manchen Fällen sind die Bedarfe einer Familie mit einer klassischen Familienhilfe oder Erziehungsbeistandschaft allein nicht abzudecken.
Hierfür wurden gemeinsam mit unseren Partnern zusätzliche individuelle Hilfsangebote entwickelt, um dem vorhandenen Unterstützungsbedarf passgenauer bedienen zu können.
Der Begleitete Umgang richtet sich im Besonderen an Kinder und deren getrenntlebende Eltern sowie an alle weiteren wichtigen Bezugspersonen, die eine vorübergehende Unterstützung bei der Durchführung von Umgangskontakten benötigen. Dies können ein oder auch beide Elternteile, Großeltern, Geschwister oder Pflegeeltern sein.
Das genaue Vorgehen sowie der Ablauf der BUs wird im Vorfeld individuell mit dem Jugendamt vereinbart und kann je nach Familie variieren. Der Begleitete Umgang wird bei uns grundsätzlich von qualifizierten Fachkräften und in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt durchgeführt. In unsere Räumlichkeiten können wir den Familien neutrale Begegnungen ermöglichen.
Bestimmte Situationen können es notwendig machen, den Umgangskontakt zu betreuen, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten. Dies ist z. B der Fall, wenn
o die Beteiligten nicht bereit oder in der Lage sind, Absprachen miteinander zu treffen,
o der Umgangssuchende suchtmittelabhängig oder psychisch krank ist,
o Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder auf körperliche Misshandlung durch den Umgangssuchenden besteht,
oder Umgangssuchende keine ausreichende Erziehungskompetenz besitzt und die Sicherheit und Versorgung des Kindes nicht gewährleisten kann.
Der Begleitete Umgang kann ebenso die Anbahnung und Wiederherstellung der Beziehung oder eine dauerhafte Stabilisierung zwischen Kind und Umgangsberechtigtem unterstützen.
Er dient damit sowohl dem aktiven Kinderschutz wie auch der Umsetzung des Rechtsanspruches des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen sowie wichtigen Bezugspersonen.

Die pädagogischen Leiterinnen der ambulanten Hilfe stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.